Donnerstag, 4. Oktober 2018

Der Ministerrat - die Vertretung der Mitgliedstaaten

Der Rat der Europäischen Union - früher auch als Ministerrat bekannt - vertritt die Mitgliedstaaten.
Aufgaben

Aufgaben

Der Ministerrat ist das wohl wichtigste Organ und hat verschiedene Aufgaben:
  • Gesetzgebung: Gemeinsam mit dem Parlament verhandelt und erlässt es Rechtsakte
  • Haushalt: Gemeinsam mit dem Parlament fegt der Ministerrat den Haushaltsplan fest
  • Koordination: Der Ministerrat koordiniert die Politik und entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
  • Verträge: Der Ministerrat schließt internationale Verträge

Zusammensetzung

Der Rat tagt in zehn unterschiedlichen Zusammensetzungen – den sogenannten Ratsformationen. Dabei treffen jeweils die Vertreter/innen unterschiedlicher Ressorts der Mitgliedstaaten zusammen. In diesen Ratsformationen sitzen also die Agrar-, Außen-, Wirtschaftsminister der einzelnen Länder zusammen und entscheiden. Dabei sind auch Mehrheitsentscheidungen möglich - mit der doppelten Mehrheit (Mehrheit der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren) können EU-Staaten überstimmt werden.

Weitere Informationen

Europäische Union: Rat der Europäischen Union
Webseite Rat der Europäischen Union
Landeszentrale für politische Bildung Rat der Europäischen Union

Mittwoch, 12. September 2018

Europäisches Parlament - die Vertretung der Bürger*innen

Das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union. Seit 1979 wird es alle fünf Jahren von den Bürger/innen der EU gewählt. Gemeinsam mit dem Ministerrat bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt (Legislative).

Aufgaben

Das Parlament hat drei zentrale Aufgaben:
  • Gesetzgebung: Die Abgeordneten entscheiden u.a. über Rechtsvorschriften, internationale Abkommen und die Aufnahme weiterer Länder.
  • Aufsicht und Kontrolle: Das Parlament übt gegenüber allen EU-Organe die demokratische Kontrolle aus und wählt den/die Kommissionspräsident/in
  • Haushalt: Gemeinsam mit dem Ministerrat stellt das Parlament den Haushaltsplan der EU auf und genehmigt den "mehrjährigen Finanzrahmen"

Zusammensetzung

Das Europäische Parlament umfasst maximal 751 Abgeordnete. Die Anzahl der Sitze pro Mitglied-staat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt und reicht von 6 (Malta) hin zu 96 (Deutschland). Die Abgeordneten schließen sich nach ihrer politischen Orientierung zusammen.

Weitere Informationen 

Webseite des Europäischen Parlaments 
Landeszentrale für politische Bildung: Europäisches Parlament

Mittwoch, 29. August 2018

Europäische Kommission - die Geschäftsführung der EU

Exekutive der Europäischen Union

Die Europäische Kommission ist die exekutive (=ausführende) Gewalt. Sie führt die Geschäfte der EU im Alltag. Die Kommission ist mit den Regierungen der Nationalstaaten vergleichbar.

Aufgaben

Als Hüterin der Verträge überwacht die Europäische Kommission die Einhaltung der Verträge. Außerdem hat sie folgende Aufgaben:
  • Gesetzesinitiative: Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht für die Gesetzgebung
  • Als Exekutivorgan verwaltet die Kommission und setzt beschlossene Maßnahmen durch
  • Sprachrohr: Vertretung der Union bei internationalen Treffen

Zusammensetzung

Jedes EU-Mitgliedstaat schlägt eine/n Kommissar/in vor, eine/r wird nach Vorschlag des Rates vom Parlament zum Präsidenten gewählt.
Der/die Kommissionspräsident/in gibt die Leitlinien der Kommissionsarbeit vor und soll für eine effektive und kollegiale Arbeitsorganisation der Kommission sorgen. Als Oberhaupt der Exekutive ist das Amt mit dem eines Regierungschefs auf nationaler Ebene zu vergleichen.

Kommissare und Generaldirektionen

Ein/e Kommissar/in ist für einen bestimmten Politikbereich der Union verantwortlich.
Unterstützt wird die Kommission von 40 Abteilungen ("Generaldirektionen" und "Dienste"), die ebenfalls für bestimmte Politikbereiche zuständig sind und dem jeweiligen Fachkommissar zuarbeiten. Die Mitglieder der Europäischen Kommission sind nicht an Weisungen ihrer Länderregierungen gebunden, sondern dienen ausschließlich dem "Wohl der Union".

Weitere Informationen


Webseite der Europäischen Kommission
Landeszentrale für politische Bildung: Europäische Kommission

Donnerstag, 9. August 2018

Wer sind die in Brüssel? Ein Überblick und drei Schlussfolgerungen

Es ist furchtbar kompliziert – allein die Begrifflichkeiten: Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Europarat – wer denkt sich so was aus?
Dieser erste Teil der Reihe soll einen ersten Überblick über „die in Brüssel“ geben:

Nicht nur Jurist/innen werden zurecht aufschreien, wenn ich das europäische System mit dem deutschen vergleiche, aber es erleichtert das Verständnis:
„Die in Brüssel“ ist letztlich das Zusammenwirken von drei Organen. Es gibt noch mehr, die ich auch in dieser Reihe noch vorstellen werde, aber es sind die wichtigsten:

Ministerrat

Der Ministerrat (ich verwende immer noch diese und nicht die offizielle Bezeichnung „Rat der Europäischen Union“, denn sie trifft den Nagel auf den Kopf: Es ist das Treffen der Minister. Hier sitzen die 28 Minister der Mitgliedstaaten zusammen und entscheiden gemeinsam mit dem Parlament über die EU-Gesetze. Dieses Gremium sind mit unserem Bundesrat vergleichbar, denn hier geht es jeweils um die Durchsetzung der Interessen – und die Fähigkeit zum Kompromiss.

Europäische Kommission

Die Kommission ist NICHT die Regierung der Europäische Union, dennoch ein bisschen mit unserer Bundesregierung vergleichbar. Auch hier gibt es einen Chef (Kommissionspräsident Juncker) und Minister/Kommissare, die für einzelne Themenbereiche zuständig sind. Eines der vielen Probleme der EU zeigt sich bereits hier: während Frau Merkel mit 15 Minister/innen auskommt, gibt es 27 Kommissar/innen – für jedes Land eins.

Das Europäische Parlament

Auch beim Europaparlament hinkt der Vergleich zu unserem Bundestag etwas. Wichtige Aufgaben wie die Beteiligung an der Gesetzgebung und die Verantwortung für den Haushalt sind identisch mit dem des Bundestags und anderer Parlamente. Unterschiede gibt es im Verhältnis zur Regierung: Während wir durch die Bundestagswahl indirekt die Regierung wählen und die Aufgaben zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen klar unterscheidbar sind, sind im Europaparlament alle gleich: (nur) gemeinsam kann das Europaparlament mit und gegen die anderen Organe etwas erreichen.

Fazit 1: Fast nichts geht ohne bzw. gegen die Mitgliedstaaten

Wie oft erlebt man, dass sich Bundespolitiker hinstellen und bei unbeliebten Entscheidungen die Schuld auf „die in Brüssel“ schieben, obwohl sie dabei waren und in fast allen Fällen zugestimmt haben. Gleichzeitig wird dann bei beliebten Richtlinien darauf verwiesen, was man in Brüssel wieder durchgebracht hat.

Fazit 2: „Die in Brüssel“ sind keine undemokratische, unkontrollierte Macht

Ja, es gibt viele Probleme in der EU, auch in Bezug auf die demokratische Legitimation. Viele Vorwürfe stimmen aber nicht bzw. sind maßlos übertrieben:
Das Europaparlament ist wie der Bundestag direkt von den Bürger/innen gewählt und damit direkt legitimiert.
Im Ministerrat sitzen wie im Bundestag die demokratisch gewählten Regierungsvertreter der Staaten bzw. Bundesländer.
Die Mitglieder der Kommission und der Bundesregierung wurden vom demokratisch gewählten Parlament gewählt bzw. bestätigt. Sie leiten Ministerien (bzw. Kommissariate), in denen Beamte Entscheidungen vorbereiten und umsetzen. Minister kommen und gehen, Beamte bleiben bestehen.

Fazit 3: "Seid nicht bequem“

Hier zitiere ich unseren ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck:
Die Europäische Union ist kompliziert, wahrlich, aber sie muss auch sehr Kompliziertes leisten.
Sie hat es verdient, dass ihre Bürgerinnen und Bürger Interesse zeigen und sich informieren. Sie hat es doch verdient, dass mehr als 43 Prozent der Wahlberechtigten an der Europawahl teilnehmen. Und sie hat es nicht verdient, dass Brüssel zum Sündenbock gemacht wird, besonders dort nicht, wo nationale Interessen oder nationales Versagen Fehlentwicklungen verursacht haben.

Freitag, 13. Juli 2018

(Unberechtigte) Kritik an der EU - Vorurteile gegen die EU

In diesem Blogeintrag geht es nun wieder darum, einigen Vorurteilen zu begegnen. Die Bundeszentrale hat mit einem Spicker einige Standardargumente unter die Lupe genommen.

Auf sieben Behauptungen geht die Broschüre ein. Ich werde diese hier verkürzt wiedergeben, im Spicker steht die ganze Entgegnung.

1. Behauptung: „Die EU entscheidet alles.“

Die EU entscheidet keineswegs alles. Und sie entscheidet auch nicht alles, was sie will. Sie darf sich vielmehr nur um Dinge kümmern, die die Mitgliedstaaten ihr zuweisen. Das ist die „begrenzte Einzelermächtigung“. Damit ist gemeint, dass die Mitgliedstaaten festlegen, worum sich die Europäische Union kümmern darf. Man nennt das auch „Kompetenz-Kompetenz“, klingt komisch, meint aber die Kompetenz (d.h. Macht, Möglichkeit), zu bestimmen, wer für etwas die Kompetenz hat.

2. Behauptung: „Die EU entscheidet über unsere Köpfe hinweg.“

Entscheidungen werden auf europäischer Ebene von zwei Institutionen gemeinsam getroffen, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament.: Es gibt keine einzige Entscheidung der EU, an der nicht in allen Institutionen Deutsche beteiligt sind. Auch in der Verwaltung der Europäischen Kommission arbeiten übrigens deutsche Beamte.

3. Behauptung: „Das Europäische Parlament quatscht viel, hat aber nichts zu sagen.“

Richtig ist: Das Europäische Parlament ist einer der beiden Gesetzgeber in der Europäischen Union. Es muss bei fast allen Dingen zustimmen, sonst kommt eine europäische Entscheidung nicht zustande.

4. Behauptung: „Die verdienen sich eine goldene Nase.“

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten Diäten (also Gehalt), die in der Höhe im Wesentlichen denen der Bundestagsabgeordneten entsprechen. Ihr beruflicher Alltag ist allerdings wesentlich anstrengender. So haben sie 40 Sitzungswochen im Jahr (der Bundestag hat 20 bis 22) und müssen an zwei Arbeits- und Sitzungsorten (Brüssel und Straßburg) in zwei bis drei Sprachen arbeiten.

5. Behauptung: „In Brüssel werden unsinnige Vorschriften erlassen, die uns das Leben schwer machen.“

Kein Stammtischgespräch über die EU ohne den Hinweis, die EU würde regeln, wie krumm Gurken sein dürfen. Tatsächlich gab es eine – mittlerweile aufgehobene – Regelung von Handelsklassen für Gurken, die auch den Krümmungsgrad als Qualitätsmerkmal aufgelistet hat. Die EU muss Regeln und Standards für den gesamten Binnenmarkt setzen, das wird dann gerne verzerrt dargestellt, als wolle uns die EU alles Mögliche verbieten.

6. Behauptung: „Die EU-Verwaltung ist ein riesiger Wasserkopf.“

Die Europäische Union ist der Zusammenschluss von 28 Staaten mit einer Bevölkerung von über einer halben Milliarde Menschen (507 Mio.) und verwaltet einen Haushalt von rund 140 Mrd. Euro pro Jahr. In den wichtigsten EU-Institutionen sind insgesamt rund 40.000 Mitarbeiter/innen tätig. Im Öffentlichen Dienst der Bundeshauptstadt Berlin sind es rund 114.000 Beschäftigte. Auf dem Frankfurter Flughafen arbeiten rund 80.000 Menschen. Interessant auch: Die EU gibt nur sechs Prozent ihres Haushalts für Personal und Verwaltung aus.

7. Behauptung: „Deutschland ist die Milchkuh der EU.“

Die Einnahmen der EU kommen – abgesehen von Zöllen – aus den Mitgliedstaaten. Diese Zahlungen betragen rund ein Prozent des nationalen Bruttosozialprodukts. Das ist bei allen gleich. Da Deutsch-land das größte Land in der Europäischen Union ist und zu den wirtschaftlich starken EU-Ländern gehört, ist die absolute Summe, die aus Berlin kommt, höher als die aus anderen Hauptstädten. Der größte Teil des EU-Haushalts fließt durch die Strukturpolitik und die Agrarpolitik in die Mitgliedstaaten zurück. Hier gilt: Je schwächer ein Staat und je größer sein landwirtschaftlicher Anteil ist, desto mehr erhält das Land. So kommt es zu einer „Lücke“ von rund 12 Mrd. Euro, die Deutschland mehr nach Brüssel zahlt, als es von dort zurückerhält.

Freitag, 22. Juni 2018

Kritik an der EU - warum ich kein überzeugter Europäer bin

Doch, ich bin überzeugter Europäer, aber ein Artikel in Bento hat mich sehr nachdenklich gestimmt. Da ich in diesem Blog keineswegs nur alles positiv darstellen möchte, verweise ich hier auf einen Artikel, weil er keine nationalistischen Töne enthält, sondern ernsthafte Kritikpunkte, die die Europäer dringen angehend müssen.

Die Gründe – denen ich kaum widersprechen kann und will – möchte ich hier auch kurz nennen:

1. Europa ist scheinheilig.

Wie kann ich von Nächstenliebe sprechen und gleichzeitig europäische Abschottungspolitik betreiben, Tausende im Mittelmeer ertrinken lassen.
“Wir müssen die EU-Außengrenzen schützen” klingt vielleicht harmloser, als Forderungen der AfD nach einem deutschen Aufnahmestopp oder einer christlich-sozialen Obergrenze. Aber dahinter verbirgt sich dieselbe Idee: sich gegen vermeintliche Eindringlinge wehren. Und das ist niederträchtig, egal, wie man es formuliert.

2. Nationalisten sind Teil des Bündnisses.

Merkwürdig finde ich auch die verbreitete Meinung, dass der Rechtsruck in Deutschland, Frankreich und vielen weiteren Ländern im Widerspruch mit der europäischen Einheit stünden. Viktor Orbán in Ungarn und die PiS-Partei in Polen regieren bereits und sind trotzdem Teil der Union…

3. Reichtum? Nicht für die Jugend!

Mindestens ebenso nervt mich das Märchen vom flächendeckenden Wohlstand in Europa. …. Die Jugendarbeitslosigkeit von 40 Prozent in Spanien wird bei den Feierlichkeiten für die schwarze Null vernachlässigt.

4. Lippenbekenntnisse sichern nicht den Frieden.

“Aber, aber”, höre ich jetzt die weise, ältere Generation wieder sagen, “Die EU sorgt für Frieden auf dem Kontinent!” Wir jungen Leute, die Krieg nie erlebt hätten, wüssten das nicht richtig zu schätzen. Aber die Union hat meiner Meinung nach keines ihrer Probleme anständig in den Griff bekommen: nicht die Finanzkrise, nicht den Umgang mit den Flucht- und Migrationsbewegungen und auch nicht die Bekämpfung des Entwicklungsgefälles zwischen dem Süden und Norden Europas.

Freitag, 1. Juni 2018

(Unberechtigte) Kritik an der EU - Vom Dekolleté bis zum Traktorsitze

Man kann – und muss – die EU in vielem kritisieren. Oft sind die Vorwürfe aber unbegründet, insbesondere wenn es um die angeblich überflüssige Bürokratie geht.
Der Artikel aus der Süddeutschen ist zwar schon älter – die Aussagen stimmen aber immer noch bzw. wurde in einigen Fällen sogar weiter dereguliert.

Vom Krümmungsgrad von Gurken und Bananen 

Die beiden berühmtesten Richtlinien gelten gar nicht mehr bzw. haben nie im oft behaupten Umfang gegolten.
Die Richtlinie über die Beschaffenheit von Bananen enthält das Wort Krümmungsgrad gar nicht, die Gurken-Krümmungsgrad-Richtlinie – hier ist der Artikel nicht mehr aktuell wurde mittlerweile abgeschafft – gegen die Stimme Deutschlands. Wie viel krumme Gurken sehen Sie in den Supermärkten?

Standards sind wichtig 

Standards dienen dazu, dass die Ware vergleichbar bleibt und die Kunden wissen, was sie bekommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die britischen Firmen noch lange nach diesen Regeln halten werden, erlauben sie den Zugang zum EU-Binnenmarkt mit – derzeit noch – über 500 Millionen Menschen.

Die deutsche Bürokratie ist auch nicht schlecht 

Über die Seilbahnrichtlinie kann man wirklich streiten. Hätte es nicht gereicht, wenn sich die Länder mit Seilbahnen abgesprochen und über Sicherheitsvorkehrungen ausgetauscht hätten? Dass Mecklenburg-Vorpommern keine Seilbahn, aber ein Seilbahngesetz hat, ist aber nicht der europäischen, sondern der deutschen Bürokratie zu verdanken. Die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht fällt in Deutschland in die Kompetenz der Bundesländer. Unabhängig davon – die deutsche Bürokratie ist auch sonst gründlich und produktiv, nicht an allem ist die EU schuld!