Dienstag, 12. Februar 2019

Politikfelder der EU - ein Überblick

Um was kümmert sich die EU?

"Die EU mischt sich in alles ein." Diesen Vorwurf hört man oft, aber ebenso gibt es die Forderung, dass sich die EU doch mal um das eigene Lieblingsthema kümmern sollte, um das sich andere politische Ebenen nicht kümmern.
Die EU verfügt nur über Zuständigkeiten, die ihr durch die Verträge ausdrücklich übertragen wurden.

Unterschiedliche Kompetenzen

Die Gemeinschaft hat sich beginnend mit der Wirtschaft um immer mehr Themen gekümmert hat. In den nächsten Blogs werden ausgewählte Themen vorgestellt. Die Aufteilung erfolgt nach der Zuständigkeit:

Ausschließliche Zuständigkeit

In einigen Politikfelder kann nur die EU gesetzgeberisch tätig werden:

  • in der Zollunion
  • bei der Einführung von Wettbewerbsregeln, die für das Funktionieren des Binnenmarkts unerlässlich sind
  • in der Währungspolitik für die Länder des Euro-Raums
  • bei der Erhaltung der lebenden Meeresschätze
  • bei der gemeinsamen Handelspolitik
  • unter bestimmten Bedingungen beim Abschluss von internationalen Übereinkommen


Geteilte Zuständigkeit

In zahlreichen Politikfelder können die EU und die EU-Staaten gesetzgeberisch tätig werden.

  • Binnenmarkt
  • Bereiche der Sozialpolitik
  • Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Regionalpolitik)
  • Landwirtschaft und der Fischerei (außer der Erhaltung der lebenden Meeresschätze)
  • Umwelt
  • Verbraucherschutz
  • Transport
  • Transeuropäische Netze
  • Energie
  • Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
  • Teile des Gesundheitswesens
  • Forschung, technologischer Entwicklung, Raumfahrt
  • Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
 

Unterstützende Tätigkeiten

In einigen Politikfelder darf sich die EU nur ergänzend einbringen.

  • Schutz und die Verbesserung der menschlichen Gesundheit
  • Industrie
  • Kultur
  • Tourismus
  • allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
  • Zivilschutz
  • administrative Zusammenarbeit.

Weitere Informationen

Europäische Union: Aufteilung der Zuständigkeiten