Donnerstag, 4. Oktober 2018

Der Ministerrat - die Vertretung der Mitgliedstaaten

Der Rat der Europäischen Union - früher auch als Ministerrat bekannt - vertritt die Mitgliedstaaten.
Aufgaben

Aufgaben

Der Ministerrat ist das wohl wichtigste Organ und hat verschiedene Aufgaben:
  • Gesetzgebung: Gemeinsam mit dem Parlament verhandelt und erlässt es Rechtsakte
  • Haushalt: Gemeinsam mit dem Parlament fegt der Ministerrat den Haushaltsplan fest
  • Koordination: Der Ministerrat koordiniert die Politik und entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
  • Verträge: Der Ministerrat schließt internationale Verträge

Zusammensetzung

Der Rat tagt in zehn unterschiedlichen Zusammensetzungen – den sogenannten Ratsformationen. Dabei treffen jeweils die Vertreter/innen unterschiedlicher Ressorts der Mitgliedstaaten zusammen. In diesen Ratsformationen sitzen also die Agrar-, Außen-, Wirtschaftsminister der einzelnen Länder zusammen und entscheiden. Dabei sind auch Mehrheitsentscheidungen möglich - mit der doppelten Mehrheit (Mehrheit der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren) können EU-Staaten überstimmt werden.

Weitere Informationen

Europäische Union: Rat der Europäischen Union
Webseite Rat der Europäischen Union
Landeszentrale für politische Bildung Rat der Europäischen Union