Mittwoch, 8. Mai 2019

Binnenmarkt

Binnenmarkt - Ein gemeinsamer Markt ohne Grenzen

Der Binnenmarkt ist das Herzstück der europäischen Integration. Im Binnenmarkt können Menschen, Waren und Dienstleistungen ebenso frei zirkulieren wie innerhalb eines Landes. Das Ziel wurde bereits in den Römischen Verträgen 1957 formuliert, über die Zollunion 1986 folgte seit 1993 die Vollendung mit umfassenden Anpassungen an nationale Gesetze. 

Vier Grundfreiheiten

Grundlage des Binnenmarkts sind die vier Grundfreiheiten:
  • Die Freiheit der Waren: Waren dürfen in allen EU-Ländern verkauft werden, Zölle und Einschränkungen sind weitgehend untersagt.
  • Die Freiheit der Dienstleistungen: Dienstleistungsunternehmen ist es erlaubt, grenzüberschreitend tätig zu werden.
  • Die Freiheit des Personenverkehrs: Arbeitskräfte haben ein Aufenthaltsrecht zur Berufsübung oder zur Stellensuchen. Das Gleiche gilt für Studierende und Personen im Ruhestand.
  • Die Freiheit des Kapitals: Jede/r darf Geld innerhalb der EU anlegen und investieren, wo es am lohnendsten erscheint.

Video

Die Micro-Lectures bieten ein interessantes Video zum Europäischen Binnenmarkt.


Bilanz

Realistischerweise wird Europa nicht einen Integrationsstand erreichen wie etwa der US-Binnenmarkt, dafür sind die Unterschiede in Sprache und Kultur zu groß. Es mangelt an der Umsetzung in nationales Recht ebenso wie Regeln für Finanzdienstleistungen. Dennoch ist der Binnenmarkt eine eindrucksvolle Erfolgsgeschichte und hat viel zum Wohlstand in der EU beigetragen.

Weitere Informationen 

Bundeszentrale für politische Bildung: Binnenmarkt 
Europäisches Parlament: Binnenmarkt