Exekutive der Europäischen Union
Die Europäische Kommission ist die exekutive (=ausführende) Gewalt. Sie führt die Geschäfte der EU im Alltag. Die Kommission ist mit den Regierungen der Nationalstaaten vergleichbar.Aufgaben
Als Hüterin der Verträge überwacht die Europäische Kommission die Einhaltung der Verträge. Außerdem hat sie folgende Aufgaben:- Gesetzesinitiative: Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht für die Gesetzgebung
- Als Exekutivorgan verwaltet die Kommission und setzt beschlossene Maßnahmen durch
- Sprachrohr: Vertretung der Union bei internationalen Treffen
Zusammensetzung
Jedes EU-Mitgliedstaat schlägt eine/n Kommissar/in vor, eine/r wird nach Vorschlag des Rates vom Parlament zum Präsidenten gewählt.Der/die Kommissionspräsident/in gibt die Leitlinien der Kommissionsarbeit vor und soll für eine effektive und kollegiale Arbeitsorganisation der Kommission sorgen. Als Oberhaupt der Exekutive ist das Amt mit dem eines Regierungschefs auf nationaler Ebene zu vergleichen.
Kommissare und Generaldirektionen
Ein/e Kommissar/in ist für einen bestimmten Politikbereich der Union verantwortlich.Unterstützt wird die Kommission von 40 Abteilungen ("Generaldirektionen" und "Dienste"), die ebenfalls für bestimmte Politikbereiche zuständig sind und dem jeweiligen Fachkommissar zuarbeiten. Die Mitglieder der Europäischen Kommission sind nicht an Weisungen ihrer Länderregierungen gebunden, sondern dienen ausschließlich dem "Wohl der Union".
Weitere Informationen
Webseite der Europäischen Kommission
Landeszentrale für politische Bildung: Europäische Kommission
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen