Dienstag, 12. Februar 2019

Politikfelder der EU - ein Überblick

Um was kümmert sich die EU?

"Die EU mischt sich in alles ein." Diesen Vorwurf hört man oft, aber ebenso gibt es die Forderung, dass sich die EU doch mal um das eigene Lieblingsthema kümmern sollte, um das sich andere politische Ebenen nicht kümmern.
Die EU verfügt nur über Zuständigkeiten, die ihr durch die Verträge ausdrücklich übertragen wurden.

Unterschiedliche Kompetenzen

Die Gemeinschaft hat sich beginnend mit der Wirtschaft um immer mehr Themen gekümmert hat. In den nächsten Blogs werden ausgewählte Themen vorgestellt. Die Aufteilung erfolgt nach der Zuständigkeit:

Ausschließliche Zuständigkeit

In einigen Politikfelder kann nur die EU gesetzgeberisch tätig werden:

  • in der Zollunion
  • bei der Einführung von Wettbewerbsregeln, die für das Funktionieren des Binnenmarkts unerlässlich sind
  • in der Währungspolitik für die Länder des Euro-Raums
  • bei der Erhaltung der lebenden Meeresschätze
  • bei der gemeinsamen Handelspolitik
  • unter bestimmten Bedingungen beim Abschluss von internationalen Übereinkommen


Geteilte Zuständigkeit

In zahlreichen Politikfelder können die EU und die EU-Staaten gesetzgeberisch tätig werden.

  • Binnenmarkt
  • Bereiche der Sozialpolitik
  • Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Regionalpolitik)
  • Landwirtschaft und der Fischerei (außer der Erhaltung der lebenden Meeresschätze)
  • Umwelt
  • Verbraucherschutz
  • Transport
  • Transeuropäische Netze
  • Energie
  • Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
  • Teile des Gesundheitswesens
  • Forschung, technologischer Entwicklung, Raumfahrt
  • Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
 

Unterstützende Tätigkeiten

In einigen Politikfelder darf sich die EU nur ergänzend einbringen.

  • Schutz und die Verbesserung der menschlichen Gesundheit
  • Industrie
  • Kultur
  • Tourismus
  • allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
  • Zivilschutz
  • administrative Zusammenarbeit.

Weitere Informationen

Europäische Union: Aufteilung der Zuständigkeiten


Donnerstag, 10. Januar 2019

Europäischer Gerichtshof - Einhaltung des EU-Rechts

Der Europäische Gerichtshof - Judikative der Europäischen Union

Der Europäische Gerichtshof ist für die Kontrolle der Einhaltung aller EU-Gesetze verantwortlich. Sein Amtssitz ist in Luxemburg. Es ist mit den Obersten Gerichten der Nationalstaaten vergleichbar. Der Gerichtshof bildet die Judikative.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs gehören:
  • Auslegung des EU-Rechts: Die Richter nehmen eine verbindliche Auslegung der Vertragswerke und Gesetze vor.
  • Durchsetzung des Rechts: Klagen gegen die Verwaltung eines EU-Landes, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
  • Verfassungsgericht: bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen, bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung der EU, sowie bei Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten und EU-Organen
  • Klagen: Bürger/innen können vor den nationalen Gerichten darum bitten, dem EuGH eine Rechtsfrage zur Auslegung und Anwendung eines EU-Gesetzes vorzulegen
  • Vorabentscheidungsverfahren: Die Gerichte der Mitgliedstaaten können dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorlegen, bevor sie in der Sache eine Entscheidung treffen.

Zusammensetzung

Der Gerichtshof gliedert sich in zwei Gerichte:
  • Der Gerichtshof befasst sich mit Anträgen auf Vorabentscheidungen von nationalen Gerichten, bestimmten Nichtigkeitsklagen und Berufungen.
  • Das Gericht fällt Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in manchen Fällen auch EU-Verwaltungen.

Jedes Mitgliedland wird im EuGH mit einem Richter vertreten. Elf Generalanwälte unterstützen die Arbeit des Gerichts bei der Rechtsfindung.

Nicht verwechseln mit:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, der zum Europarat gehört und die Einhaltung der Menschenrechtskonvention sicherstellt.

Weitere Informationen 

Webseite Europäischen Gerichtshof
Landeszentrale für politische Bildung: Europäischer Gerichtshof

Mittwoch, 12. Dezember 2018

Die Europäische Zentralbank - Hüterin des Euro

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank der zurzeit 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro eingeführt haben. Sitz der Zentralbank ist Frankfurt.

Aufgaben

Vorrangige Aufgabe ist es, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten und so die Kaufkraft der gemeinsamen Währung zu erhalten. Zu den Aufgaben gehören u.a. 
•    Festlegung und Durchführung der Geldpolitik
•    Durchführung von Devisengeschäften
•    Verwaltung der Währungsreserven
•    Versorgung mit Geld

Zusammensetzung

Die Europäische Zentralbank ist unabhängig von politischer Einflussnahme. Weder die EZB noch die Mitglieder der Gremien dürfen Weisungen einholen oder entgegennehmen.
Das EZB-Direktorium führt die Geschäfte und besteht aus einem Präsidenten sowie fünf weiteren Mitgliedern.
Zum EZB-Rat gehören neben diesen Mitgliedern die Präsidenten der nationalen Zentralbanken (derzeit 19.)

Weitere Informationen 

Webseite der Europäischen Zentralbank 
Landeszentrale für politische Bildung: Europäische Zentralbank