Dienstag, 13. August 2019

Asylpolitik

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele in der Innen- und Rechtspolitik entwickelten die EU-Staaten 1999 das Leitbild eines "Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Dazu gehören u.a. die Asyl- und Einwanderungspolitik und die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit. Von besonderer Bedeutung sind dabei "Schengen" und "Dublin".

Der Schengen-Raum - Europa ohne Grenzen

Ursprünglich außerhalb des EU-Rechtsrahmens entstanden, gewähren die Schengen-Abkommen einen Raum ohne Binnengrenzkontrollen. Gleichzeitig sind an der Außengrenze einheitliche Kontrollen vorgesehen.

Dublin-Verordnung

Die Dublin-Verordnung regelt die Zuständigkeit von Asylverfahren innerhalb der EU. Die wichtigste Regel: Ein Flüchtling muss in dem Staat Asyl beantragen, den er zuerst betritt.

Fazit

Seit der Flüchtlingskrise 2015 gibt es bei beiden Regelungen massive Probleme - eine gemeinsamen Asylpolitik und eine gerechte Verteilung erscheinen derzeit weit entfernt. Auch das Prinzip der offenen Grenzen wird immer wieder in Zweifel gezogen und auch ausgesetzt.

Weitere Informationen 

Bundeszentrale für politische Bildung: Innenpolitik
Deutschlandfunk: Woran ein gemeinsames EU-Asylrecht scheitert
Europaparlament: Asylpolitik