Donnerstag, 10. Januar 2019

Europäischer Gerichtshof - Einhaltung des EU-Rechts

Der Europäische Gerichtshof - Judikative der Europäischen Union

Der Europäische Gerichtshof ist für die Kontrolle der Einhaltung aller EU-Gesetze verantwortlich. Sein Amtssitz ist in Luxemburg. Es ist mit den Obersten Gerichten der Nationalstaaten vergleichbar. Der Gerichtshof bildet die Judikative.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs gehören:
  • Auslegung des EU-Rechts: Die Richter nehmen eine verbindliche Auslegung der Vertragswerke und Gesetze vor.
  • Durchsetzung des Rechts: Klagen gegen die Verwaltung eines EU-Landes, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
  • Verfassungsgericht: bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen, bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung der EU, sowie bei Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten und EU-Organen
  • Klagen: Bürger/innen können vor den nationalen Gerichten darum bitten, dem EuGH eine Rechtsfrage zur Auslegung und Anwendung eines EU-Gesetzes vorzulegen
  • Vorabentscheidungsverfahren: Die Gerichte der Mitgliedstaaten können dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorlegen, bevor sie in der Sache eine Entscheidung treffen.

Zusammensetzung

Der Gerichtshof gliedert sich in zwei Gerichte:
  • Der Gerichtshof befasst sich mit Anträgen auf Vorabentscheidungen von nationalen Gerichten, bestimmten Nichtigkeitsklagen und Berufungen.
  • Das Gericht fällt Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in manchen Fällen auch EU-Verwaltungen.

Jedes Mitgliedland wird im EuGH mit einem Richter vertreten. Elf Generalanwälte unterstützen die Arbeit des Gerichts bei der Rechtsfindung.

Nicht verwechseln mit:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, der zum Europarat gehört und die Einhaltung der Menschenrechtskonvention sicherstellt.

Weitere Informationen 

Webseite Europäischen Gerichtshof
Landeszentrale für politische Bildung: Europäischer Gerichtshof