Der Europäische Gerichtshof - Judikative der Europäischen Union
Der Europäische Gerichtshof ist für die Kontrolle der Einhaltung aller EU-Gesetze verantwortlich. Sein Amtssitz ist in Luxemburg. Es ist mit den Obersten Gerichten der Nationalstaaten vergleichbar. Der Gerichtshof bildet die Judikative.Aufgaben
Zu den Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs gehören:- Auslegung des EU-Rechts: Die Richter nehmen eine verbindliche Auslegung der Vertragswerke und Gesetze vor.
- Durchsetzung des Rechts: Klagen gegen die Verwaltung eines EU-Landes, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
- Verfassungsgericht: bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen, bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung der EU, sowie bei Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten und EU-Organen
- Klagen: Bürger/innen können vor den nationalen Gerichten darum bitten, dem EuGH eine Rechtsfrage zur Auslegung und Anwendung eines EU-Gesetzes vorzulegen
- Vorabentscheidungsverfahren: Die Gerichte der Mitgliedstaaten können dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorlegen, bevor sie in der Sache eine Entscheidung treffen.
Zusammensetzung
Der Gerichtshof gliedert sich in zwei Gerichte:- Der Gerichtshof befasst sich mit Anträgen auf Vorabentscheidungen von nationalen Gerichten, bestimmten Nichtigkeitsklagen und Berufungen.
- Das Gericht fällt Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in manchen Fällen auch EU-Verwaltungen.
Jedes Mitgliedland wird im EuGH mit einem Richter vertreten. Elf Generalanwälte unterstützen die Arbeit des Gerichts bei der Rechtsfindung.
Nicht verwechseln mit:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, der zum Europarat gehört und die Einhaltung der Menschenrechtskonvention sicherstellt.Weitere Informationen
Webseite Europäischen GerichtshofLandeszentrale für politische Bildung: Europäischer Gerichtshof