Mittwoch, 12. September 2018

Europäisches Parlament - die Vertretung der Bürger*innen

Das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union. Seit 1979 wird es alle fünf Jahren von den Bürger/innen der EU gewählt. Gemeinsam mit dem Ministerrat bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt (Legislative).

Aufgaben

Das Parlament hat drei zentrale Aufgaben:
  • Gesetzgebung: Die Abgeordneten entscheiden u.a. über Rechtsvorschriften, internationale Abkommen und die Aufnahme weiterer Länder.
  • Aufsicht und Kontrolle: Das Parlament übt gegenüber allen EU-Organe die demokratische Kontrolle aus und wählt den/die Kommissionspräsident/in
  • Haushalt: Gemeinsam mit dem Ministerrat stellt das Parlament den Haushaltsplan der EU auf und genehmigt den "mehrjährigen Finanzrahmen"

Zusammensetzung

Das Europäische Parlament umfasst maximal 751 Abgeordnete. Die Anzahl der Sitze pro Mitglied-staat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt und reicht von 6 (Malta) hin zu 96 (Deutschland). Die Abgeordneten schließen sich nach ihrer politischen Orientierung zusammen.

Weitere Informationen 

Webseite des Europäischen Parlaments 
Landeszentrale für politische Bildung: Europäisches Parlament