Mittwoch, 29. August 2018

Europäische Kommission - die Geschäftsführung der EU

Exekutive der Europäischen Union

Die Europäische Kommission ist die exekutive (=ausführende) Gewalt. Sie führt die Geschäfte der EU im Alltag. Die Kommission ist mit den Regierungen der Nationalstaaten vergleichbar.

Aufgaben

Als Hüterin der Verträge überwacht die Europäische Kommission die Einhaltung der Verträge. Außerdem hat sie folgende Aufgaben:
  • Gesetzesinitiative: Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht für die Gesetzgebung
  • Als Exekutivorgan verwaltet die Kommission und setzt beschlossene Maßnahmen durch
  • Sprachrohr: Vertretung der Union bei internationalen Treffen

Zusammensetzung

Jedes EU-Mitgliedstaat schlägt eine/n Kommissar/in vor, eine/r wird nach Vorschlag des Rates vom Parlament zum Präsidenten gewählt.
Der/die Kommissionspräsident/in gibt die Leitlinien der Kommissionsarbeit vor und soll für eine effektive und kollegiale Arbeitsorganisation der Kommission sorgen. Als Oberhaupt der Exekutive ist das Amt mit dem eines Regierungschefs auf nationaler Ebene zu vergleichen.

Kommissare und Generaldirektionen

Ein/e Kommissar/in ist für einen bestimmten Politikbereich der Union verantwortlich.
Unterstützt wird die Kommission von 40 Abteilungen ("Generaldirektionen" und "Dienste"), die ebenfalls für bestimmte Politikbereiche zuständig sind und dem jeweiligen Fachkommissar zuarbeiten. Die Mitglieder der Europäischen Kommission sind nicht an Weisungen ihrer Länderregierungen gebunden, sondern dienen ausschließlich dem "Wohl der Union".

Weitere Informationen


Webseite der Europäischen Kommission
Landeszentrale für politische Bildung: Europäische Kommission

Donnerstag, 9. August 2018

Wer sind die in Brüssel? Ein Überblick und drei Schlussfolgerungen

Es ist furchtbar kompliziert – allein die Begrifflichkeiten: Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Europarat – wer denkt sich so was aus?
Dieser erste Teil der Reihe soll einen ersten Überblick über „die in Brüssel“ geben:

Nicht nur Jurist/innen werden zurecht aufschreien, wenn ich das europäische System mit dem deutschen vergleiche, aber es erleichtert das Verständnis:
„Die in Brüssel“ ist letztlich das Zusammenwirken von drei Organen. Es gibt noch mehr, die ich auch in dieser Reihe noch vorstellen werde, aber es sind die wichtigsten:

Ministerrat

Der Ministerrat (ich verwende immer noch diese und nicht die offizielle Bezeichnung „Rat der Europäischen Union“, denn sie trifft den Nagel auf den Kopf: Es ist das Treffen der Minister. Hier sitzen die 28 Minister der Mitgliedstaaten zusammen und entscheiden gemeinsam mit dem Parlament über die EU-Gesetze. Dieses Gremium sind mit unserem Bundesrat vergleichbar, denn hier geht es jeweils um die Durchsetzung der Interessen – und die Fähigkeit zum Kompromiss.

Europäische Kommission

Die Kommission ist NICHT die Regierung der Europäische Union, dennoch ein bisschen mit unserer Bundesregierung vergleichbar. Auch hier gibt es einen Chef (Kommissionspräsident Juncker) und Minister/Kommissare, die für einzelne Themenbereiche zuständig sind. Eines der vielen Probleme der EU zeigt sich bereits hier: während Frau Merkel mit 15 Minister/innen auskommt, gibt es 27 Kommissar/innen – für jedes Land eins.

Das Europäische Parlament

Auch beim Europaparlament hinkt der Vergleich zu unserem Bundestag etwas. Wichtige Aufgaben wie die Beteiligung an der Gesetzgebung und die Verantwortung für den Haushalt sind identisch mit dem des Bundestags und anderer Parlamente. Unterschiede gibt es im Verhältnis zur Regierung: Während wir durch die Bundestagswahl indirekt die Regierung wählen und die Aufgaben zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen klar unterscheidbar sind, sind im Europaparlament alle gleich: (nur) gemeinsam kann das Europaparlament mit und gegen die anderen Organe etwas erreichen.

Fazit 1: Fast nichts geht ohne bzw. gegen die Mitgliedstaaten

Wie oft erlebt man, dass sich Bundespolitiker hinstellen und bei unbeliebten Entscheidungen die Schuld auf „die in Brüssel“ schieben, obwohl sie dabei waren und in fast allen Fällen zugestimmt haben. Gleichzeitig wird dann bei beliebten Richtlinien darauf verwiesen, was man in Brüssel wieder durchgebracht hat.

Fazit 2: „Die in Brüssel“ sind keine undemokratische, unkontrollierte Macht

Ja, es gibt viele Probleme in der EU, auch in Bezug auf die demokratische Legitimation. Viele Vorwürfe stimmen aber nicht bzw. sind maßlos übertrieben:
Das Europaparlament ist wie der Bundestag direkt von den Bürger/innen gewählt und damit direkt legitimiert.
Im Ministerrat sitzen wie im Bundestag die demokratisch gewählten Regierungsvertreter der Staaten bzw. Bundesländer.
Die Mitglieder der Kommission und der Bundesregierung wurden vom demokratisch gewählten Parlament gewählt bzw. bestätigt. Sie leiten Ministerien (bzw. Kommissariate), in denen Beamte Entscheidungen vorbereiten und umsetzen. Minister kommen und gehen, Beamte bleiben bestehen.

Fazit 3: "Seid nicht bequem“

Hier zitiere ich unseren ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck:
Die Europäische Union ist kompliziert, wahrlich, aber sie muss auch sehr Kompliziertes leisten.
Sie hat es verdient, dass ihre Bürgerinnen und Bürger Interesse zeigen und sich informieren. Sie hat es doch verdient, dass mehr als 43 Prozent der Wahlberechtigten an der Europawahl teilnehmen. Und sie hat es nicht verdient, dass Brüssel zum Sündenbock gemacht wird, besonders dort nicht, wo nationale Interessen oder nationales Versagen Fehlentwicklungen verursacht haben.